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   BFH, 15.11.2005 - VII R 66/04   

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https://dejure.org/2005,15709
BFH, 15.11.2005 - VII R 66/04 (https://dejure.org/2005,15709)
BFH, Entscheidung vom 15.11.2005 - VII R 66/04 (https://dejure.org/2005,15709)
BFH, Entscheidung vom 15. November 2005 - VII R 66/04 (https://dejure.org/2005,15709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KN Pos. 5503, Pos. 5505; ZK Art. 112 Abs 3
    Tarifierung sog. Polyester-Regeneratfasern

  • datenbank.nwb.de

    Zolltarifliche Einreihung sog. Polyester-Regeneratfasern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 5505, KN Pos 5503
    Einreihung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.06.1989 - VII K 10/88

    Tarifierung von Hackschnitzel

    Auszug aus BFH, 15.11.2005 - VII R 66/04
    5505 KN (vgl. zu einem ähnlichen Fall: Senatsurteil vom 27. Juni 1989 VII K 10/88, BFH/NV 1990, 467).
  • BFH, 03.02.2004 - VII R 33/03

    Tarifierung getrockneter Schweineohren

    Auszug aus BFH, 15.11.2005 - VII R 66/04
    Dazu gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System (HS) Erläuterungen und Einreihungsavise (Tarifavise), die ebenso wie die Erläuterungen zur KN ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00, EuGHE 2002, I-1389 Rz. 21 f.; vom 7. Oktober 2004 Rs. C-379/02, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2004, 409; Senatsurteil vom 3. Februar 2004 VII R 33/03, BFH/NV 2004, 849, jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-379/02

    Imexpo Trading - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die

    Auszug aus BFH, 15.11.2005 - VII R 66/04
    Dazu gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System (HS) Erläuterungen und Einreihungsavise (Tarifavise), die ebenso wie die Erläuterungen zur KN ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00, EuGHE 2002, I-1389 Rz. 21 f.; vom 7. Oktober 2004 Rs. C-379/02, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2004, 409; Senatsurteil vom 3. Februar 2004 VII R 33/03, BFH/NV 2004, 849, jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 15.11.2005 - VII R 66/04
    Der Senat hält daher die vorliegende Einreihungsauffassung für zweifelsfrei und sieht keinen Grund, zu der Tarifierungsfrage des Streitfalls eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (vgl. dazu: EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415 Rz. 16).
  • EuGH, 07.02.2002 - C-276/00

    Turbon International

    Auszug aus BFH, 15.11.2005 - VII R 66/04
    Dazu gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System (HS) Erläuterungen und Einreihungsavise (Tarifavise), die ebenso wie die Erläuterungen zur KN ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00, EuGHE 2002, I-1389 Rz. 21 f.; vom 7. Oktober 2004 Rs. C-379/02, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2004, 409; Senatsurteil vom 3. Februar 2004 VII R 33/03, BFH/NV 2004, 849, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.10.1999 - VII R 42/98

    Arzneimittel - Arzneiwaren - Vitamintabletten - Vitaminmangelzustand

    Auszug aus BFH, 15.11.2005 - VII R 66/04
    Auf den sich aus den objektiven Merkmalen und Eigenschaften ergebenden Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 VII R 42/98, BFHE 190, 501, m.w.N.).
  • BFH, 10.06.2020 - V R 6/18

    EuGH-Vorlage zum Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Holzhackschnitzeln

    cc) Industriehackschnitzel kein Holzabfall oder Holzausschuss Auch hinsichtlich der Industriehackschnitzel kommt eine Einordnung als Holzabfall oder Holzausschuss der --früheren-- Unterposition 4401 30 KN (nunmehr: Unterpositionen 4401 31 oder 4401 39 KN) nicht in Betracht, weil Abfallverwertungsprodukte nach allgemeinem Sprachverständnis selbst nicht mehr als Abfall anzusehen sind (BFH-Urteil vom 15.11.2005 - VII R 66/04, BFH/NV 2006, 637, unter II.1.).
  • FG München, 27.10.2022 - 14 K 1253/19

    Besteuerung von Restgasen

    Dementsprechend kann ein aus Abfällen im Wege des Recyclings gewonnenes neues Produkt seinerseits nicht mehr als Abfall angesehen werden (vgl. BFH-Urteil vom 15. November 2005 - VII R 66/04, BFH/NV 2006, 637, Rn. 11; BFH-Beschluss vom 10. Juni 2020 - V R 6/18, BStBl II 2021, 890, Rn. 26).
  • FG Düsseldorf, 14.06.2006 - 4 K 5011/04
    Auf den sich aus den objektiven Merkmalen und Eigenschaften ergebenden Verwendungszweck einer Ware darf nur abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (EuGH-Urteil vom 4. März 2004 Rs. C-130/02, Slg. 2004, I-2121 Rdnr. 30; BFH-Urteil vom 15. November 2005 VII R 66/04, BFH/NV 2006, 637).
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